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Ra 2020/10/0110•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/10/0110
Ra 2020/10/0110Verwaltungsgerichtshof28.04.2022
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt 1., soweit damit über Leistungen zur Deckung des Wohnbedarfs abgesprochen wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen somit hinsichtlich der zuerkannten Leistungen für den allgemeinen Lebensunterhalt wird die Revision zurückgewiesen.
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