Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0036

Ro 2020/10/0036Verwaltungsgerichtshof11.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020100036.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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