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Ro 2020/10/0036•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0036
Ro 2020/10/0036Verwaltungsgerichtshof11.11.2022
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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