Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0034

Ro 2020/10/0034Verwaltungsgerichtshof31.03.2022

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020100034.J00

Spruch

Die Revisionen werden zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 553,20, somit insgesamt € 1.106,40, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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