Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0024

Ro 2020/10/0024Verwaltungsgerichtshof28.10.2020

Regest

Vollzug

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020100024.J00

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 3 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

Der Antrag des Mitbeteiligten auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird zurückgewiesen.

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