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Ro 2020/10/0024•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0024
Ro 2020/10/0024Verwaltungsgerichtshof28.10.2020
Vollzug
Gemäß § 30 Abs. 3 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
Der Antrag des Mitbeteiligten auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird zurückgewiesen.
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