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Ro 2020/10/0011•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0011
Ro 2020/10/0011Verwaltungsgerichtshof30.08.2021
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz unterbleibt.
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