Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0011

Ro 2020/10/0011Verwaltungsgerichtshof30.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020100011.J00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz unterbleibt.

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