Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0008

Ro 2020/10/0008Verwaltungsgerichtshof24.08.2020

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020100008.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerber haben der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

Das Kostenbegehren der Bezirkshauptmannschaft VillachLand wird abgewiesen.

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