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Fr 2020/10/0001•Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/10/0001
Fr 2020/10/0001Verwaltungsgerichtshof24.08.2020
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Niederösterreich hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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