Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/10/0001

Fr 2020/10/0001Verwaltungsgerichtshof24.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/10/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:FR2020100001.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Land Niederösterreich hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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