Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/09/0013

Ra 2020/09/0013Verwaltungsgerichtshof06.08.2020

Regest

Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/09/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090013.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines Spruchpunktes II. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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