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Ro 2020/09/0007•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/09/0007
Ro 2020/09/0007Verwaltungsgerichtshof19.04.2022
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Ermessen VwRallg8 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionsbeantwortungen des Anklägers und der Bürgermeisterin der Stadt Dornbirn werden zurückgewiesen.
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