Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/09/0002

Ra 2020/09/0002Verwaltungsgerichtshof12.10.2020

Regest

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/09/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090002.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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