Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/08/0106

Ra 2020/08/0106Verwaltungsgerichtshof20.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/08/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020080106.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Pensionsversicherungsanstalt hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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