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Ra 2020/08/0030•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/08/0030
Ra 2020/08/0030Verwaltungsgerichtshof27.04.2020
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 29. November 2019 als unbegründet abgewiesen wird.
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