Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/07/0119

Ra 2020/07/0119Verwaltungsgerichtshof01.04.2022

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/07/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020070119.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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