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Ro 2020/07/0009•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/07/0009
Ro 2020/07/0009Verwaltungsgerichtshof07.04.2022
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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