Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/07/0009

Ro 2020/07/0009Verwaltungsgerichtshof07.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/07/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020070009.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.