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Ro 2020/07/0006•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/07/0006
Ro 2020/07/0006Verwaltungsgerichtshof29.07.2022
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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