Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/07/0002

Ra 2020/07/0002Verwaltungsgerichtshof08.10.2020

Regest

Anforderung an ein Gutachten Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Besondere Rechtsgebiete Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/07/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020070002.L01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seiner Inhalts aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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