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Ra 2020/06/0259•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/06/0259
Ra 2020/06/0259Verwaltungsgerichtshof07.07.2022
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Antrag der mitbeteiligten Parteien auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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