Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/05/0118

Ra 2020/05/0118Verwaltungsgerichtshof31.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/05/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020050118.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 und der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.