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Ro 2020/05/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/05/0027
Ro 2020/05/0027Verwaltungsgerichtshof22.10.2020
Baubewilligung BauRallg6 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Das Aufwandersatzbegehren der Oberösterreichischen Landesregierung wird abgewiesen.
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