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Ro 2020/05/0024•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/05/0024
Ro 2020/05/0024Verwaltungsgerichtshof25.08.2021
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
I. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
II. Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der Marktgemeinde P Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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