Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/05/0024

Ro 2020/05/0024Verwaltungsgerichtshof25.08.2021

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/05/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020050024.J00

Spruch

I. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.

II. Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben der Marktgemeinde P Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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