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Ro 2020/05/0021•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/05/0021
Ro 2020/05/0021Verwaltungsgerichtshof31.08.2020
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Marktgemeinde Bad Erlach hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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