Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/05/0019

Ra 2020/05/0019Verwaltungsgerichtshof25.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/05/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020050019.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Spruchpunkt A) des angefochtenen Erkenntnisses wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt B) des angefochtenen Erkenntnisses richtet, zurückgewiesen.

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