Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/04/0175

Ra 2020/04/0175Verwaltungsgerichtshof20.01.2022

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Formulierung "seit...." "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/04/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020040175.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt 1.a) sowie in seinem Spruchpunkt 2., soweit der Revisionswerber damit zum Ersatz der Kosten von EUR 100, des Beschwerdeverfahrens betreffend eine Übertretung der Gewerbeordnung 1994 verpflichtet wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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