Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/03/0079

Ra 2020/03/0079Verwaltungsgerichtshof21.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/03/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030079.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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