Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/03/0075

Ra 2020/03/0075Verwaltungsgerichtshof02.10.2020

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/03/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030075.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Anfechtungsumfang, somit in seinem Spruchpunkt II., wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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