Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/03/0022

Ro 2020/03/0022Verwaltungsgerichtshof27.10.2020

Regest

Enteignung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/03/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020030022.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat der belangten Behörde Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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