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Ra 2020/02/0178•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/02/0178
Ra 2020/02/0178Verwaltungsgerichtshof08.10.2020
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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