Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/02/0166

Ra 2020/02/0166Verwaltungsgerichtshof11.04.2022

Regest

Allgemein Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Strafnorm Mängel im Spruch Nichtanführung unvollständige Anführung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/02/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020020166.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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