Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/02/0127

Ra 2020/02/0127Verwaltungsgerichtshof21.04.2022

Regest

Allgemein Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Parteiengehör Verwaltungsstrafverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/02/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020020127.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich der Spruchpunkte 1. und 3. sowie 5. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund und das Land Niederösterreich haben dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von je € 673,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.