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Ra 2020/02/0030•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/02/0030
Ra 2020/02/0030Verwaltungsgerichtshof06.08.2021
Besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Erschwerende und mildernde Umstände
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt II. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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