Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/22/0203

Ra 2019/22/0203Verwaltungsgerichtshof27.02.2020

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/22/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220203.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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