Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/22/0138

Ra 2019/22/0138Verwaltungsgerichtshof14.10.2020

Regest

Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/22/0138

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220138.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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