Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/22/0135

Ra 2019/22/0135Verwaltungsgerichtshof20.10.2020

Regest

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/22/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220135.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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