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Ra 2019/22/0135•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/22/0135
Ra 2019/22/0135Verwaltungsgerichtshof20.10.2020
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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