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Ra 2019/22/0049•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/22/0049
Ra 2019/22/0049Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4
Die Revision wird zurückgewiesen.
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