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Ra 2019/22/0035•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/22/0035
Ra 2019/22/0035Verwaltungsgerichtshof16.04.2020
Allgemein Begründung Begründungsmangel Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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