Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0378

Ra 2019/21/0378Verwaltungsgerichtshof23.01.2020

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0378

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019210378.L00

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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