Ra 2019/21/0378•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0378
Ra 2019/21/0378Verwaltungsgerichtshof23.01.2020
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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