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Ra 2019/21/0340•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0340
Ra 2019/21/0340Verwaltungsgerichtshof19.12.2019
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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