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Ra 2019/21/0323•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0323
Ra 2019/21/0323Verwaltungsgerichtshof20.04.2020
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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