Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0323

Ra 2019/21/0323Verwaltungsgerichtshof20.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0323

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019210323.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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