Ra 2019/21/0306•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0306
Ra 2019/21/0306Verwaltungsgerichtshof23.01.2020
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (Spruchpunkt A.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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