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Ra 2019/21/0282•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0282
Ra 2019/21/0282Verwaltungsgerichtshof19.12.2019
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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