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Ra 2019/21/0277•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0277
Ra 2019/21/0277Verwaltungsgerichtshof27.04.2020
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1
Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (Einreiseverbot) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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