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Ra 2019/21/0274•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0274
Ra 2019/21/0274Verwaltungsgerichtshof27.10.2020
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Inhalt der Berufungsentscheidung Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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