Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0273

Ra 2019/21/0273Verwaltungsgerichtshof19.12.2019

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0273

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210273.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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