Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0205

Ra 2019/21/0205Verwaltungsgerichtshof24.10.2019

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210205.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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