Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0198

Ra 2019/21/0198Verwaltungsgerichtshof24.10.2019

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210198.L00

Spruch

Im Übrigen werden die Spruchpunkte A. I. im verbleibenden Umfang (Abweisung der Schubhaftbeschwerde in Bezug auf die Anhaltung des Revisionswerbers seit Stellung des Antrags auf internationalen Schutz am 8. Mai 2019), A. II. und A. III. des angefochtenen Erkenntnisses wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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