Ra 2019/21/0169•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0169
Ra 2019/21/0169Verwaltungsgerichtshof19.09.2019
Besondere Rechtsgebiete Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Der angefochtene Spruchpunkt wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.