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Ra 2019/21/0161•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0161
Ra 2019/21/0161Verwaltungsgerichtshof04.03.2020
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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