Ra 2019/21/0117•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0117
Ra 2019/21/0117Verwaltungsgerichtshof24.10.2019
Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen, Umfang der Anfechtung, betreffend Rückkehrentscheidung samt Nebenaussprüchen, wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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