Ra 2019/21/0105•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0105
Ra 2019/21/0105Verwaltungsgerichtshof26.06.2019
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Beschluss (Spruchpunkt A.II.) wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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