Ra 2019/21/0100•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0100
Ra 2019/21/0100Verwaltungsgerichtshof19.09.2019
Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör
Im Übrigen, betreffend Rückkehrentscheidung samt Festsetzung einer Ausreisefrist und Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung des Revisionswerbers sowie Einreiseverbot, wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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